Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

In diesem Seminar lernen Sie das AGG in seiner juristischen Auslegung kennen. Ihr Dozent vermittelt Ihnen das wichtige theoretische Wissen, die Entwicklung des AGGs, die Pflichten und Maßnahmen des Arbeitgebers und stellt einen klaren Bezug zur Praxis her.

Seminarinhalte

Grundlagen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Das europäische Antidiskriminierungsrecht und die vier Gleichbehandlungsrichtlinien
Begriffsklärung Diskriminierung
Unterschiedliche Formen und Merkmale der Diskriminierung
Das AGG und seine Anwendbarkeit
Das Grundgesetz – Grundrechte und das AGG
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – Funktion und Ziele
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Mittelbare und Unmittelbare Diskriminierung nach dem AGG
Die zulässige Ungleichbehandlung nach dem AGG
Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers – Fürsorge, Informationspflicht und Haftung
Das AGG und die Personalabteilung – Schulung, Dokumentation und Berichtswesen
Die Einrichtung einer Beschwerdestelle – Mitarbeiter, Aufbau, Funktion, Rechte und Pflichten
Das Konfliktmanagement und Argumentationshilfen für Mitarbeiter in der Beschwerdestelle oder in der Personalabteilung
Die zielführende Unterstützung von Betroffenen
Rechte der Beschäftigten
Rechte und Pflichten des Betriebsrats
Entschädigung und Schadensersatz
Mitgliedschaft in Vereinigungen
Das AGG und das Employer Branding
Das AGG und das rechtskonforme Bewerbungsverfahren
Diskriminierungstatbestände und -beschwerden
Beispiele aus der Praxis – erfolgreiche und nicht erfolgreiche Klagen nach dem AGG
Urteile und ihre Begründungen

Ziele des Seminars

Ziel dieses Seminars ist das Vermitteln umfangreicher Kenntnisse zum Thema Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz.

Vorkenntnisse / Voraussetzungen des Seminars

Für die Teilnahme an diesem Seminar sind keine Vorkenntnisse oder Voraussetzungen erforderlich.

Teilnehmerkreis

Dieses Seminar richtet sich an Mitarbeiter, Fach- und Führungskräfte und Betriebsräte, die ihre Kenntnisse zum Thema Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz vertiefen wollen.

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Beratung und Buchung

Häufig gestelle Fragen

Hierzu beraten wir Sie gerne täglich telefonisch von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr.

Sie können bis 2 Tage vor Beginn des Seminars noch buchen und mittels einer Echtzeitüberweisung/Sofortüberweisung das Seminar bezahlen.

Selbstverständlich erhalten Sie ein Skript zu Beginn des Seminars, das Sie auch mit nach Hause nehmen können und in dem sich auch genügend Platz für Notizen findet. Stift und Block werden jedem Teilnehmer auch noch ausgehändigt.

Die offenen Seminare finden in 4-Sterne-Hotels statt. Die Individualseminare finden normalerweise auch in unseren 4-Sterne-Hotels statt außer das Unternehmen möchte das betreffende Seminar gerne in seinen eigenen Räumen abhalten.
In den Hotels wird die technische Ausstattung gestellt, in den Unternehmen muss dies selbst vom Unternehmen organisiert werden.
Das Online-Seminar findet online statt. Je nach Unternehmen wird hier ein Raum gestellt oder aber der Teilnehmer nimmt an dem Online-Seminar von zuhause aus teil.
Das Inhouseseminar wird immer im Unternehmen selbst durchgeführt. Die technische Ausstattung übernimmt hier das Unternehmen
.

Ja die Verpflegung während der Seminartage ist bei den offenen Seminaren im Preis enthalten. In den Individualseminaren ist diese, sofern sie in unseren Vertragshotels stattfinden, ebenfalls enthalten.
Bei den Inhouseseminaren und den Individualseminaren, die in den Unternehmen selbst stattfinden, muss die dortige Verpflegung, falls gewünscht, vom Unternehmen selbst organisiert, bestellt und bezahlt werden.