Seminare zum Thema Recht

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In der Industrie 4.0 und zunehmender Digitalisierung stehen Unternehmen und ihre Personalabteilungen vor weit größeren Herausforderungen als früher. Heute gilt es neben unterschiedlichsten Aspekten des Arbeitsrechts, deutsches Haftungsrecht, deutsches Vertragsrecht, aktuelles Sozialrecht, die Datenschutzgrundverordnung und das Infektionsschutzgesetz genau zu kennen, um so eine rechtskonforme Anwendung sicher zu stellen. Unsere Seminare bieten Ihnen zu den genannten Themen die Spiegelung der aktuellen Rechtslage. Anhand der Darbietung aktueller Rechtsfälle lernen Sie Urteile und deutsches Recht zu verstehen.

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Unsere Seminare zum Thema Recht

Grundlagen des Arbeitsrechts

Das deutsche Arbeitsrecht regelt Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Während sich der Arbeitnehmer in seiner nicht selbstständigen sondern abhängigen Position zur Erbringung einer Leistung verpflichtet, verpflichtet sich der Arbeitgeber diese Leistung zu entlohnen und zur allgemeinen Fürsorgepflicht. Diese umfasst unterschiedlichste Aspekte unter anderem auch in zunehmendem Maße die Sicherstellung gesundheitsfördernder Arbeitsbedingungen. Die arbeitsrechtlichen Vorschriften regeln unter Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit das gesamte Arbeitsleben. Die Sicherung des Arbeitnehmerschutzes muss immer so viel Flexibilität aufweisen, dass der erforderliche Spielraum für Anpassungen an betriebliche und wirtschaftliche Notwendigkeiten gegeben bleibt. In diesem Seminar lernen Sie durch interessante theoretische Ausführungen und spannende Praxisbeispiele die Grundlagen des Arbeitsrechts kennen und können so im operativen Geschäft Ihre Erkenntnisse gewinnbringend einfließen lassen.

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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz regelt in unserer Gesellschaft anhand von Diskriminierungs- und Benachteiligungsverboten die Gleichbehandlung aller Menschen egal welcher Rasse, welcher Religion oder Weltanschauung, welchen Geschlechts, welchen Alters, welcher sexuellen Ausrichtung und die Gleichbehandlung von Menschen mit und ohne Behinderung. Das AGG legt neben Ausnahmeregelungen die Pflichten und adäquaten Maßnahmen des Arbeitgebers zum Schutz vor Benachteiligungen sowie die Rechte der Beschäftigten und ihre Ansprüche bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot fest. In diesem Seminar lernen Sie das AGG paragraphengenau und auch in seiner Auslegung kennen. Anhand von anschaulichen Praxisbeispielen verdeutlicht Ihnen Ihr Trainer die wesentlichen Aspekte, die Sie im Anschluss an das Seminar gekonnt in Ihr Tagesgeschäft integrieren können.

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Arbeitsrecht – die rechtskonforme Einstellung und Kündigung

Arbeitsverträge müssen genau auf die Bedürfnisse eines Unternehmens zugeschnitten sein, den vorhandenen vertraglichen Gestaltungsspielraum ausschöpfen und aktuell geltendem deutschen Recht entsprechen. Arbeitsverträge regeln die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, führen Kündigungsmodalitäten, Fristen, Urlaubanspruch und Gehalt auf fokussieren den Datenschutz und wo erforderlich ein Wettbewerbsverbot. Im Rahmen von Kündigungen gibt es neben der Kündigung des Arbeitnehmers, die Kündigung seitens des Arbeitgebers, die betriebsbedingte Kündigung, die Änderungskündigung, den Aufhebungsvertrag und den Abwicklungsvertrag. In diesem Seminar werden die rechtskonforme Einstellung mit den Möglichkeiten der Abfassung eines rechtskonformen Arbeitsvertrags sowie die rechtskonforme Kündigung in ihren unterschiedlichen Ausprägungen unter Hinzuziehung von Praxisbeispielen dargestellt. Ihr Trainer gibt rechtssichere Antworten auf Fragenstellungen wie z.B. betriebsbedingte Kündigungen bei gleichzeitig neuen Einstellungen oder auch rechtssichere Kündigungen in Zeiten von Pandemien.

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Juristische Grundkenntnisse für Geschäftsführer und Führungskräfte

Gerade in Zeiten der Industrie 4.0 und schnell aufeinander folgenden technologischen Entwicklungen wird es für Unternehmen immer wichtiger sich mit dem Rechtsrahmen der sich zunehmend an europäischen und internationalen Richtlinien orientiert, auseinander zu setzen. Stellten sich bisher nur internationale Konzerne spezifische Fragen zum Grenzübertritt von Leistungen und Produkten im automatisierten Prozess, sind es heute auch immer mehr mittelständische Unternehmen mit Betrieben im Ausland. Der Datenaustausch über Ländergrenzen weist hier dem Thema Datenschutz eine noch größere Bedeutung zu. Die Geschäftsführer-/Vorstandshaftung wurde parallel zu immer anspruchsvolleren Geschäftsmodellen in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich ausgedehnt. Ein wichtiges Thema stellt die Managerhaftung wegen des Vertriebs mangelhafter Produkte (Produkthaftung, Produktverantwortung) dar. In diesem Seminar beleuchtet Ihr Trainer gemeinsam mit Ihnen unterschiedlichste Aspekte und vermittelt Ihnen durch anschauliche Praxisbeispiele wichtige Grundkenntnisse der aktuellen Rechtslage.

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Produkthaftung

Das Thema Produkthaftung beschäftigt heute die Geschäftsführungen und Führungskräfte der Industrie und Zuliefererindustrie sowie die mittelständische Wirtschaft in immer größerem Maße. Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG), das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), das Deliktsrecht und das Gewährleistungsrecht sind die wichtigen Bestandteile der Produkthaftung, die sich mit unterschiedlichen Produktfehlern beschäftigt. Dies können z.B. Konstruktionsfehler sein, die dann eine ganze Serie betreffen oder aber Fabrikationsfehler, die nur bestimmte Stückzahlen betreffen und durch eine unzureichende Qualitätskontrolle das Haus verlassen haben und an das Kundenunternehmen ausgeliefert wurden. Das Produkthaftungsgesetz fokussiert generell den Verbraucherschutz im Sinne des Endverbrauchers. Nicht nur der Endhersteller wird in die Pflicht genommen sondern auch jeder einzelne Zulieferer haftet für die Fehlerlosigkeit seiner Produkte. In diesem Seminar lernen Sie die vier wichtigen Säulen der Produkthaftung kennen und diskutieren interessante und spannende Fallbeispiele. Ihr Dozent versorgt Sie mit wichtigen aktuellen Informationen und beantwortet Ihre Fragen.

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Deutsches und internationales Haftungs- und Vertragsrecht

In jüngster Zeit verspürt der aufmerksame Beobachter immer mehr Tendenzen zur Vereinheitlichung und Harmonisierung des Haftungsrechts in der Europäischen Union. Wesentliche Themen sind die Haftung gegenüber Kunden, Geschäftspartnern und Dritten, die möglichen Risiken und Chancen des Haftungsausschlusses sowie die rechtssichere Formulierung von AGBs, der sichtbare Hinweis auf die Kenntnisnahme der AGBs in Verträgen und die vertraglich gesicherte Einverständniserklärung mit den AGBs. In diesem Seminar lernen Sie die wesentlichen Punkte des deutschen und internationalen Haftungs- und Vertragsrechts kennen, um versiert unterschiedlichste Verträge beurteilen zu können.

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Betriebsverfassungsgesetz und das zukünftige Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Rechtslage zwischen Unternehmensleitung und seinen Vertretern auf der einen und dem Betriebsrat auf der anderen Seite und formuliert Rechte und Pflichten beider Seiten. Das Ausmaß der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und die Informationspflicht, Anhörungspflicht und Einholung der Zustimmung des Betriebsrats zu bestimmten Themen seitens des Unternehmens sind im Betriebsverfassungsrecht festgeschrieben. In wirtschaftlichen Angelegenheiten beschränkt sich die Beteiligung des Betriebsrats auf reine Informations- und Beratungsrechte. Bei personellen Einzelmaßnahmen kann der Betriebsrat von seinem Zustimmungsverweigerungsrecht Gebrauch machen. Das betrifft u.a. Kündigungen, Einstellungen, Versetzungen und Umgruppierungen. Besonders weitreichend sind die Beteiligungsrechte des Betriebsrats im Hinblick auf Arbeitszeitregelungen, Verhaltensmaßregeln oder Fragen der Lohnauszahlung. Nach den pandemiebedingten auf ein Jahr befristeten Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes ist gerade ein Betriebsrätemodernisierungsgesetz für die digitale Arbeitswelt im Bundestag beschlossen worden, das weitreichende Änderungen nach sich zieht. Dieses Seminar richtet sich an Personalleiter, HR-Manager und neue oder zukünftige Mitglieder eines Betriebsrats um rechtssicher in Verhandlungen auftreten zu können.

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Rechtssicherheit für Betriebsräte

Nach jeder Betriebsratswahl muss der neu gewählte Betriebsrat eine gemeinsame Basis der Zusammenarbeit definieren, eine gemeinsame Sprache festlegen und die Rechte und Pflichten die mit der Betriebsratsarbeit einhergehen, erörtern.
Der Betriebsratsvorsitzende und seine Stellvertreter sind die direkten Ansprechpartner für die Arbeitgeberseite und ihre Stellvertreter, für alle Betriebsratsmitglieder sowie für die gesamten Mitarbeiter und tragen die Verantwortung für die ordnungsgemäße Beschlussfassung im Betriebsrat und die rechtliche Sicherstellung dieser im Falle einer rechtlichen Prüfung. Bei Betriebsversammlungen muss neben einem überzeugenden und spannenden Konzept Führungskompetenz, Verhandlungsgeschick und Kommunikationsstärke gezeigt werden. In diesem Seminar lernen Sie mit Rechtssicherheit die Interessen und Anliegen Ihrer Mitarbeiter gewandt und versiert zu vertreten. Nach theoretischen Ausführungen haben Sie im Praxisteil Gelegenheit das Gelernte in Gesprächssituationen zu erproben und durch das Feedback Ihres Trainers zu vervollkommnen.

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Die Betriebsvereinbarung – rechtssicher und zielführend

Die Betriebsvereinbarung ist eine Übereinkunft zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die aber nicht nur Rechte und Pflichten der beiden Parteien impliziert, sondern auch wie ein Gesetz verbindliche Normen für alle Arbeitnehmer eines Betriebes formuliert. Eine Betriebsvereinbarung ist ein betriebsverfassungsrechtlicher Vertrag, der der Schriftform bedarf. Tarifverträge haben gegenüber Betriebsvereinbarungen Vorrang, d.h. Betriebsvereinbarungen zu Themen, die bereits im Tarifvertrag geregelt sind, sind nicht möglich. Betriebsvereinbarungen behandeln Themen wie z.B. die Kleiderordnung im Betrieb, Rauchverbote, unterschiedlichste Arbeitszeitmodelle, Urlaubsregelungen, Arbeitsschutz, Bildschirmarbeit und Betriebliches Eingliederungsmanagement bis hin zum Umgang mit Internet, E-Mail und Sozialen Medien. Zurzeit befassen sich zahlreiche Betriebsvereinbarungen mit dem Infektionsschutz, Gesundheits-Kontrollen, Datenschutz etc. In diesem Seminar lernen Sie das Ziel und den Aufbau einer Betriebsvereinbarung kennen und üben im Praxisteil die rechtssichere Abfassung. Dieses Seminar richtet sich gleichermaßen an HR-Mitarbeiter und Mitglieder des Betriebsrats.

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Pandemie-Management und das Infektionsschutzgesetz § 28a

Das 2001 in Kraft getretene bundeseinheitlich geregelte Infektionsschutzgesetz hat im Rahmen der Covid-19-Regelungen am 07. Mai 2021 die letzte Änderung erfahren. Im Rahmen seiner Führsorgepflicht hat der Arbeitgeber für den Infektionsschutz die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen wie z.B. das für Unternehmen zur Pflicht erklärte betriebliche Testen. Neben einer fundierten Corona-Gefährdungsbeurteilung soll ein betriebliches Pandemie- und Hygienekonzept seitens des Unternehmens erstellt werden und die Rahmenbedingungen zur Umsetzung geschaffen werden. Voraussetzung für eine bestmögliche Umsetzung ist eine gute Zusammenarbeit mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit und wenn vorhanden, mit dem Betriebsarzt. Im Rahmen seiner Führsorgepflicht hat der Arbeitgeber auch Präventivmaßnahmen zu ergreifen und besonders schutzbedürftige Risikopersonen zu identifizieren, um hier einen adäquaten Schutz sicher zu stellen. In diesem Seminar lernen Sie die wesentlichen Aspekte des Infektionsschutzgesetzes kennen und verstehen und erarbeiten ein Pandemie- und Hygienekonzept, bei dem Ihr Trainer Ihnen wichtige Tipps zur Optimierung geben wird. Die neu gewonnenen Erkenntnisse können Sie dann gewinnbringend in Ihre operative und strategische Arbeit einbringen.

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Einführung in das Sozialversicherungsrecht

Deutschland verfügt weltweit über eines der besten Sozialversicherungssysteme – über 90 % der deutschen Bevölkerung ist hier versichert. Grundlage für das deutsche Sozialversicherungsrecht bildet das Sozialgesetzbuch, das in einzelne Bücher unterteilt ist, die jeweils eine eigene Paragraphenzählung haben. Im Sozialgesetzbuch sind die unterschiedlichen Bereiche der Sozialversicherung und ihre Regelungen aufgeführt. Eine weitere Ergänzung finden diese Bereiche der Sozialversicherung durch das Aufführen staatlicher Führsorgeleistungen sowie sozialer Hilfen. Zur Sozialversicherung gehören die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Unfallversicherung, die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Bei diesen 5 Versicherungen handelt es sich um Pflichtversicherungen. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen jeweils einen Anteil der Sozialversicherung übernehmen. In diesem Seminar lernen Sie Grundlagen des Sozialversicherungsrechts sowie aktuelle Änderungen der Sozialversicherung und können für Sie wichtige Fragen mit Ihrem Trainer erörtern.

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Die Datenschutzgrundverordnung

Die DSGVO trat bereits 2016 in Kraft und enthält EU-vereinheitlichte Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Unternehmen und dem öffentlichen Dienst. Die DSGVO fokussiert im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die Verarbeitung nach Treu und Glauben, die Transparenz, die begrenzte Zweckbindung bei Datenminimierung, die Richtigkeit und Speicherbegrenzung sowie die Vertraulichkeit. In diesem Seminar werden Sie mit der Entwicklung, dem Aufbau und dem Inhalt der Datenschutzgrundverordnung vertraut gemacht. Nach dem Theorieteil schließt sich ein Praxisteil an, in dem Ihnen Aufgaben/Fragen zur Arbeit mit der Datenschutzgrundverordnung gestellt werden. Bei der Bearbeitung steht Ihnen Ihr Trainer mit wertvollen Tipps zur Seite.

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Urheber- und Medienrecht

In unserer zunehmend digitalen und vernetzten Geschäftswelt nehmen das Urheber- und Medienrecht stetig an Bedeutung und auch an rechtlichen Regelungen zu. Das Urheberrecht wird allgemein als die wesentliche Grundlage des Medienrechts angesehen. Das Medienrecht fokussiert auf der einen Seite die freie Meinungsbildung und Meinungsäußerung und auf der anderen Seite das Schutzrecht für geistiges Eigentum. Das Urheberrecht regelt die Verwertung der Werke und die rechtliche Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen. Es schafft einen Rechtsrahmen für den Verfasser, sowie für die Verbreitung und Nutzung der in Texten vermittelten Informationen, soweit diese die Form geschützter Werke und Leistungen betreffen. Es regelt also nicht nur das Verhältnis zwischen Verfasser, Verleger und Produzent sondern auch die Nutzung geschützter Werke und Leistungen. In diesem Seminar lernen Sie die aktuellen Regelungen des Urheber- und Medienrechts kennen. Ihr Dozent verdeutlicht die theoretischen Ausführungen durch interessante Fallbeispiele und beantwortet Ihre Fragen.

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